Stipendien Nachholbildung zum EFZ nach Absolvierung eines anderen EFZ in der Gastrobranche

Finanziell unterstützt werden neu auch berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen (= Nachholbildung mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und einem Bildungsgang an einer Schule) für die Berufe Köchin/Koch EFZ, Diätköchin/Diätkoch EFZ, Hotelfachleute EFZ, Restaurationsfachleute EFZ, Fachleute Hauswirtschaft EFZ sowie Kaufleute EFZ der Branche Hotel-Gastro-Tourismus. Das Arbeitsverhältnis muss im Zeitpunkt der Anmeldung zwingend dem L-GAV des Gastgewerbes unterstehen. Sofern die Kontrollstelle des L-GAV das Subventionsgesuch bewilligt, wird am Ende der Ausbildung eine einmalige Auszahlung von CHF 2000.- fällig.

Die Anmeldung für eine Subventionierung der Nachholbildungen erfolgt ausschliesslich über Hotel & Gastro formation Schweiz.  

Bildungsgang sofort finden:

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