Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Minerva Schweiz AG

Eintritt und Anmeldung
Anmeldungen haben schriftlich per Anmeldeformular oder elektronisch zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl ist in jedem Lehrgang beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Vor jedem Eintritt in einen Lehrgang ist ein unverbindliches Beratungsgespräch vorgesehen.
Mit der Anmeldung (Formular oder elektronisch) an einen Lehrgang werden alle Bedingungen der Bildungsleistung (z.B. Unterrichtsformen, Prüfungsregelungen, Leistungsumfang usw.) akzeptiert.

Annullierung von Kursen und Lehrgängen
Wir behalten uns für alle Kurse und Lehrgänge (auch Schwerpunktfächer) das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Irgendwelche Ansprüche gegen die Minerva als Folge der Absage sind ausgeschlossen.

Unterrichtsmethoden und Änderungen im Programm

Die Schule entscheidet über die Unterrichtsmethoden, insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen pädagogisch-didaktischen Methoden (Fernunterricht, Hybridunterricht etc.). Alle von der Schule festgelegten Unterrichtsformen sind gleichwertig und führen in jedem Fall zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Unterrichtsvertrag. Die Wahl der Methode, ihre Aufteilung oder vorübergehende Änderung haben keinen Einfluss auf die Höhe des Schulgeldes.
Stoffprogramme und Lehrpläne sind stets aktuell. Deshalb behalten wir uns Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und –zeiten aus sachlichen und organisatorischen Gründen vor.

Verbindlichkeit der Preise
Die Preise sind für die Ausbildungsstarts von Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres verbindlich. Für eine Anmeldung in ein folgendes Kalenderjahr können revidierte Ansätze gelten (Preisänderungen vorbehalten). Massgebend ist immer die Preisliste für das Kalenderjahr, in dem der Semesterstart liegt. Bei regulärer Ausbildung mit planmässiger Ausbildungsdauer bleibt der Lehrgangspreis unverändert. Nach einer Abmeldung treten bei späterer Wiederaufnahme der Ausbildung die dann geltenden Ansätze in Kraft.
In vom Bund oder Kanton subventionierten Lehrgängen werden die Gebühren unter Berücksichtigung der Subventionen festgesetzt. Werden diese Subventionen von der öffentlichen Hand gekürzt oder ganz gestrichen, erhöht sich die Studiengebühr um den Betrag der weggefallenen Subventionen. Im Falle einer solchen Reduktion oder Kürzung von Subventionen gilt die Preisgarantie demnach nicht.

Lehrmittel
In allen Lehrgängen sind die Lehrmittel im Lehrgangspreis inbegriffen. Davon ausgenommen sind Wörterbücher, Gesetzestexte und ähnliche Hilfsmittel für den Unterricht.

Virtueller Lernraum (Internet-Lernraum) / Hardware / Software
Für die Lernraumunterstützung ist in allen Lehrgängen ein Computer (inkl. Internetzugang, Kamera, Mikrofon) mit einem gängigen Betriebssystem und den entsprechenden MS-Office-Programmen notwendig.

Zusatzkosten und Gebühren

Kosten für Exkursionen, branchenspezifische Kurse (z.B. CYP), Sportunterricht, Verpflegung sowie Gebühren für interne sowie externe Abschluss-/ Diplomprüfungen sind nicht im Lehrgangspreis enthalten und können sich auch während einer laufenden Ausbildung verändern. Bitte beachten Sie die lehrgangsspezifischen Angaben.

Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen
Der Lehrgangspreis ist monatlich oder semesterweise im Voraus zu bezahlen. Zur Zahlung sind ausschliesslich die von Minerva zugestellten Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt. Dem/der säumigen Schuldner/in werden eine Verzugsgebühr (5 % Jahreszins), Mahngebühren (CHF 20.- ab der zweiten Mahnung) sowie Betreibungsspesen in Rechnung gestellt. Zeugnisse und Diplome werden nur abgegeben, sofern sämtliche finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind.

Annullierung der Anmeldung vor Beginn der Ausbildung (Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung vor Beginn der Ausbildung)
Die Bearbeitungsgebühr für die Annullierung der Anmeldung beträgt bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn CHF 250.-. Danach sind 10 % des Semester-Schulgeldes zu bezahlen. Mitteilungen über Annullierung (Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung) sind in jedem Fall schriftlich und per Einschreiben an die Schulleitung zu richten.

Kündigung
Das Semester-Schulgeld ist grundsätzlich für das ganze Semester geschuldet. Kündigungen sind gegenseitig jederzeit auf Semesterende möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief bis spätestens 6 Wochen vor Semesterende.
Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Semester, bis das Lehrgangsziel erreicht ist.
Massgebend für das Kündigungsdatum ist der offizielle Semesterplan des entsprechenden Lehrgangs. Bereits ausgelieferte Lehrmittel werden nicht zurückgenommen.
Nach dem Ausbildungsbeginn, erfolgt bei Absenzen, Militärdienst oder vorzeitigem Austritt keine Annullierung der Schulgeldrechnung oder Rückerstattung von bereits bezahlten Beträgen.
Aus wichtigen Gründen kann die Minerva den Ausbildungsvertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Zahlungsausstände oder disziplinarische Vergehen (z.B. grobe Verstösse gegen die Schul- oder Hausordnung, Begehen einer Straftat). Eine Kündigung durch die Schule entbindet nicht von finanziellen Verpflichtungen und es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits bezahlten Schulgeldern.

Promotions- und Prüfungsreglement
Alle Lernenden und Studierenden erhalten zu Beginn der Ausbildung eine Wegleitung, welche die Absenzenregelung sowie das Promotions- und Prüfungsreglement enthält. Es regelt u.a. die Notengebung, die Prüfungsfächer, die Bedingungen für die Zeugnis- und Diplomabgabe sowie die Promotion ins nächste Semester.

Ferien / Unfallversicherung / Stipendien
Die Ferientermine entsprechen wenn möglich jenen der öffentlichen Schulen am jeweiligen Standort. Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Lernenden/Studierenden. Über die Ausrichtung von staatlichen Ausbildungsbeträgen informieren die staatlichen Stellen (Stipendienamt usw.) der Wohnortskantone.

Ort der Durchführung
Die Minerva behält sich vor, aus betrieblichen Gründen den Unterrichtsstandort gegebenenfalls zu ändern. Irgendwelche Ansprüche gegen die Minerva als Folge der Änderung des Unterrichtsstandorts sind ausgeschlossen.

Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen
Können vertragliche Pflichten aufgrund höherer Gewalt (u.a. staatliche Interventionen, Pandemien, kriegerische Ereignisse) nicht in der üblichen Form erbracht werden, so ist die Schule berechtigt stattdessen entsprechende Ersatz- und/oder Zusatzleistungen zu erbringen. Diese Leistung führt zur vollständigen Erfüllung. In diesem Fall entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung.
Soweit vertraglich vereinbarte Pflichten aufgrund höherer Gewalt nicht objektiv erfüllbar sind, ist die Schule nicht zur Rückerstattung von Schulgeldern verpflichtet. Wenn im Rahmen der Ausbildung ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen wird, haftet nur der Dritte für diesen.

Datenschutz / Datensicherheit
Die Minerva bearbeitet Informationen über die Leistung, das Verhalten und den persönlichen Hintergrund der Lernenden und Studierenden. Die Datenbearbeitung wird nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der schweizerischen Datenschutzverordnung (DSV) durchgeführt.
Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages geben die Lernenden bzw. ihre gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis, dass Fotos und Videosequenzen, die im Zusammenhang mit dem besuchten Lehrgang entstehen, in Aushängen, auf der Website oder auf Social Media Kanälen der Minerva publiziert werden dürfen. Sind die Lernenden bzw. die gesetzlichen Vertreter damit nicht einverstanden, können sie der Schule durch eine schriftliche Erklärung die Bewilligung zur Publikation entziehen. Ein solcher Entzug der Bewilligung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Es gilt die jeweils aktuelle Version der Datenschutz-Erklärung, die auf der Minerva Website publiziert ist.

Geltung der AGB, Gerichtstand, Anwendbares Recht
Diese Bedingungen sind reglementarischer Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort der Unternehmung. Ausschliesslich anwendbares Recht ist Schweizer Recht.