Eintritt und Anmeldung
Anmeldungen haben schriftlich per Anmeldeformular oder elektronisch zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl ist in jedem Lehrgang beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Vor jedem Eintritt in einen Lehrgang ist ein unverbindliches Beratungsgespräch vorgesehen. Mit der Anmeldung (Formular oder elektronisch) an einen Lehrgang werden alle Bedingungen der Bildungsleistung (z.B. Unterrichtsformen, Prüfungsregelungen, Leistungsumfang, usw.) akzeptiert.
Annullierung von Kursen und Lehrgängen
Wir behalten uns für alle Kurse und Lehrgänge (auch Schwerpunktfächer) das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Irgendwelche Ansprüche gegen die Minerva als Folge der Absage sind ausgeschlossen.
Unterrichtsmethoden und Änderungen im Programm
Die Schule entscheidet über die Unterrichtsmethoden, insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen pädagogisch-didaktischen Methoden (Fernunterricht, Hybridunterricht etc.). Alle von der Schule festgelegten Unterrichtsformen sind gleichwertig und führen in jedem Fall zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Unterrichtsvertrag. Die Wahl der Methode, ihre Aufteilung oder vorübergehende Änderung haben keinen Einfluss auf die Höhe des Schulgeldes.
Stoffprogramme und Lehrpläne sind stets aktuell. Deshalb behalten wir uns Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und –Zeiten aus sachlichen und organisatorischen Gründen vor.
Verbindlichkeit der Preise
Die Preise sind für die Ausbildungsstarts von Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres verbindlich. Für eine Anmeldung in ein folgendes Kalenderjahr können revidierte Ansätze gelten (Preisänderungen vorbehalten). Massgebend ist immer die Preisliste für das Kalenderjahr, in dem der Semesterstart liegt. Bei regulärer Ausbildung mit planmässiger Ausbildungsdauer bleibt der Lehrgangspreis unverändert. Nach einer Abmeldung treten bei späterer Wiederaufnahme der Ausbildung die dann geltenden Ansätze in Kraft.
In Lehrgängen der HFW Höhere Fachschule Wirtschaft ist die Studiengebühr unter Berücksichtigung von Subventionen festgesetzt worden. Diese Subventionen können bis zu 50 % der gesamten Studiengebühr betragen. Sollten diese Subventionen von der öffentlichen Hand gekürzt oder ganz gestrichen werden, erhöht sich die Studiengebühr um den Betrag der weggefallenen Subventionen. Im Falle einer solchen Reduktion oder Kürzung von Subventionen gilt die Preisgarantie demnach nicht.
Lehrmittel
In allen Lehrgängen sind die Lehrmittel im Lehrgangspreis inbegriffen. Davon ausgenommen sind Wörterbücher, Gesetzestexte und ähnliche Hilfsmittel für den Unterricht. In Lehrgängen nach der AKAD Methode (nur im Selbststudium) gilt: Die Studierenden haben nach Erhalt der ersten Lehrmittel ein Jahr das Recht, Prüfungsaufgaben der bezogenen Lehrmittel im Selbststudium zur Korrektur einzusenden. Eine halbjährliche Verlängerung der Betreuungsfrist ist gegen eine Gebühr von CHF 200.- möglich.
Virtueller Lernraum (Internet-Lernraum) / Hardware / Software
Für die Lernraumunterstützung ist in allen Lehrgängen ein Computer (inkl. Internetzugang, Kamera, Mikrofon) mit einem gängigen Betriebssystem und den entsprechenden MS-Office-Programmen notwendig.
Zusatzkosten und Gebühren
Kosten für Exkursionen, branchenspezifische Kurse (z.B. CYP), Sportunterricht, Verpflegung sowie Gebühren für interne sowie externe Abschluss-/Diplomprüfungen sind nicht im Lehrgangspreis enthalten und können sich auch während einer laufenden Ausbildung verändern. Bitte beachten Sie die lehrgangsspezifischen Angaben.
Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
Der Lehrgangspreis ist monatlich oder semesterweise im Voraus zu bezahlen.
Zur Zahlung sind ausschliesslich die von Minerva zugestellten Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt. Dem säumigen Schuldner werden eine Verzugsgebühr (5% Jahreszins), Mahngebühren (CHF 20.- ab der zweiten Mahnung) sowie Betreibungsspesen in Rechnung gestellt. Die Minerva behält sich vor, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen Zahlungsausständen oder disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsauflösung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Zeugnisse und Diplome werden nur abgegeben, sofern sämtliche finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind.
Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung
Es gelten je nach Lehrgang unterschiedliche Regelungen. Für Lehrgänge im reinen Selbststudium nach der AKAD Methode gilt: Eine Anmeldung kann kostenfrei rückgängig gemacht werden, sofern die erste Lehrmittelsendung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (in einwandfreiem Zustand, eingeschrieben) zurückgesandt wird.
Für alle andern Lehrgänge gilt: Die Bearbeitungsgebühr für die Annullierung der Anmeldung beträgt bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn CHF 250.-. Danach sind 10% des Semester-Schulgeldes zu bezahlen, aber mindestens CHF 250.
Erfolgt ein Austritt nach Ausbildungsbeginn, also nach dem ersten Schultag, so wird zwingend eine Kündigung nötig.
In beiden Fällen gilt: Mitteilungen über Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung sind in jedem Fall schriftlich und per Einschreiben an die Schulleitung zu richten.
Kündigung
Das Semester-Schulgeld ist grundsätzlich für das ganze Semester geschuldet. Eine Kündigung ist in der Regel auf Semesterende möglich, ausser bei Lehrgängen im reinen Selbststudium, dort jeweils nach 3 Monatspensen.
Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Semester, bis das Lehrgangsziel erreicht ist. Kündigungen sind gegenseitig jederzeit auf Semesterende möglich. Nach dem Ausbildungsbeginn, also nach dem ersten Schultag oder dem Start des Selbststudiums, erfolgt bei Absenzen, Militärdienst oder vorzeitigem Austritt keine Annullierung der Honorarrechnung oder Rückerstattung von bereits bezahlten Beträgen. Eine Kündigung kann per Ende Semester oder auf das Ende der 3 Monatspensen im Selbststudium und mittels eines eingeschriebenen Briefes erfolgen, dies spätestens 6 Wochen vor Semester- oder Pensenende.
Massgebend für das Kündigungsdatum ist der offizielle Semesterplan des entsprechenden Lehrgangs oder der jeweilige Pensenstand im Selbststudium. Bereits ausgelieferte Lehrmittel werden nicht zurückgenommen.
Promotions- und Prüfungsreglement
Alle Lernenden und Studierenden erhalten zu Beginn der Ausbildung eine Wegleitung, welche die Absenzenregelung sowie das Promotions- und Prüfungsreglement enthält. Es regelt u.a. die Notengebung, die Prüfungsfächer, die Bedingungen für die Zeugnis- und Diplomabgabe sowie die Promotion ins nächste Semester.
Ferien / Unfallversicherung / Stipendien
Die Ferientermine entsprechen wenn möglich jenen der öffentlichen Schulen am jeweiligen Standort. Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Lernenden/Studierenden. Über die Ausrichtung von staatlichen Ausbildungsbeträgen informieren die staatlichen Stellen (Stipendienamt usw.) der Wohnortskantone.
Ort der Durchführung
Wir behalten uns vor, aus betrieblichen Gründen den Unterrichtsstandort gegebenenfalls zu ändern. Irgendwelche Ansprüche gegen die Minerva als Folge der Änderung des Unterrichtsstandorts sind ausgeschlossen.
Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen
Können vertragliche Pflichten aufgrund höherer Gewalt (u.a. staatliche Interventionen, Pandemien, kriegerische Ereignisse) nicht in der üblichen Form erbracht werden, so ist die Schule berechtigt stattdessen entsprechende Ersatz- und/oder Zusatzleistungen zu erbringen. Diese Leistung führt zur vollständigen Erfüllung. In diesem Fall entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung.
Soweit vertraglich vereinbarte Pflichten aufgrund höherer Gewalt nicht objektiv erfüllbar sind, ist die Schule nicht zur Rückerstattung von Schulgeldern verpflichtet.
Geltung der AGB, Gerichtstand, Anwendbares Recht
Diese Bedingungen sind reglementarischer Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Der Gerichtstand richtet sich nach dem Standort der Unternehmung. Ausschliesslich anwendbares Recht ist Schweizer Recht.